Bei der Hundehaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter versichert. Die Hundehaftpflicht ersetzt Sach- und Personenschäden, Vermögensschäden aufgrund von Sachschäden oder Personenschäden sowie meist begrenzt Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegegangen ist.
Im Hinblick darauf, dass der Tierhalter für alle schuldhaft verursachten Schäden in unbegrenzter Höhe haftet, sollte die Versicherungssumme möglichst hoch sein. Kommen Personen zu Schaden, können besonders hohe Schadenssummen zusammenkommen.
Vor der Antragsstellung sollten Sie sich noch über die vorvertragliche Anzeigepflicht informieren. Dem Versicherer müssen die zum Risiko gestellten Fragen wahrheitsgetreu beantwortet werden. Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen , wenn Sie für den Schaden ursächlich sind.
Veränderungen des Risikos in der Tierhaftpflichtversicherung während der Vertragslaufzeit müssen dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.
Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie die Versicherungsbedingungen in denen alle Details geregelt sind.